Manchmal wollen wir auch einfach weg von hier! Oder uns besuchen lassen!
Tiefgarage
In der Garage gelagerte Gegenstände stehen in der Verantwortung der jeweiligen Eigentümer:in. Sie müssen eigenständig gegen einfachen Diebstahl oder Beschädigungen versichert werden. Die Gemeinschaft der Eigentümer:innen übernimmt hierfür keine Haftung.
Es ist zudem sinnvoll, aufmerksam zu bleiben und Personen freundlich anzusprechen, wenn sie in den Garagenbereichen beobachtet werden und nicht bekannt sind. Bestenfalls entstehen so neue Bekanntschaften!
A propos Tiefgarage: Die Gebäudeversicherung des Kantons Zürich schreibt dazu: «In nicht-öffentlichen Parkings (...) darf je Einstellplatz das unmittelbar für den Betrieb und die Pflege des Fahrzeugs benötigte Material in einem brennbaren Kasten (Holz, Kunststoff) von maximal 0.5 m3 Inhalt oder in einem nicht brennbaren Kasten (Metall) von maximal 1 m3 Inhalt aufbewahrt werden. Zusätzlich können ein Satz Pneus sowie sperrige und häufig transportierte Gegenstände wie Skis, Skistöcke, Schlitten, Dachboxen, Leitern und dergleichen gelagert werden. Nicht erlaubt ist die Lagerung von Brenn- und Treibstoffen, Hausrat, Altpapier usw. (...)»
Parkplätze für Besucher:innen
- Vor Ort mit den üblichen Apps bezahlen. Die Bargeldautomaten wurden ins Museum gebracht.
- (Oder in der Signalgruppe einen Parkplatz ausleihen.)
E-Mobilität
- Gäste können auf zwei Gästeparkplätzen in der Tiefgarage - langsam und teuer - ihr Fahrzeug laden. Deutlich schneller und vergleichsweise nur wenig teurer gibt es Strom gleich bei der Tankstelle auf der anderen Strassenseite.